Förderung in Bayern für barrierefreies Wohnen
Der Freistaat Bayern unterstützt Menschen mit Behinderung, wenn sie ihre Wohnung anpassen müssen. Das kann auch den Umbau des Bades betreffen. Hier erfahren Sie, wie die Förderung funktioniert und wo Sie sie beantragen.
Stand: 27. Oktober 2026
Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms fördert der Freistaat die barrierefreie Anpassung von bestehendem Wohnraum. Das gilt für selbst genutztes Eigentum und für Mietwohnungen.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung ist ein leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 €. „Leistungsfrei“ bedeutet: Sie zahlen keine Zinsen und keine Tilgung. Nach den Informationen einzelner Bewilligungsstellen gilt das Darlehen nach einer Bindungsfrist als Zuschuss, wenn die Wohnung weiter wie vorgesehen genutzt wird. Die genauen Bedingungen nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Was wird gefördert?
- der Umbau des Bades, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche,
- breitere Türen und der Abbau von Schwellen,
- Rampen, Aufzüge oder Treppenlifte.
Wer kann die Förderung erhalten?
- Im Haushalt lebt ein Mensch mit Behinderung. Als Nachweis dient in der Regel der Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest.
- Das Einkommen liegt innerhalb der Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes.
- Bei Mietwohnungen stellt in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer den Antrag.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Mittel sind begrenzt. Reichen sie nicht für alle, entscheidet die soziale Dringlichkeit. Leistungen anderer Stellen, etwa der Pflegekasse, gehen vor.
Zuständige Stellen in Würzburg und Schweinfurt
Für selbst genutztes Eigentum ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Das ist das Landratsamt oder, in einer kreisfreien Stadt, die Stadtverwaltung. Würzburg und Schweinfurt sind kreisfreie Städte.
| Sie wohnen in … | Ansprechpartner |
|---|---|
| der Stadt Würzburg | Stadt Würzburg, Bereich Wohnungsbauförderung – wuerzburg.de |
| im Landkreis Würzburg | Landratsamt Würzburg, Bereich Wohnungsbauförderung – landkreis-wuerzburg.de |
| der Stadt Schweinfurt | Stadt Schweinfurt, Bereich Wohnungsbauförderung – schweinfurt.de |
| im Landkreis Schweinfurt | Landratsamt Schweinfurt, Bereich Wohnungsbauförderung – landkreis-schweinfurt.de |
Bei Mietwohnraum kann eine andere Stelle zuständig sein, in Unterfranken in der Regel die Regierung von Unterfranken. Die Stadt oder das Landratsamt sagt Ihnen, wohin Sie sich wenden.
Bayerisches Modernisierungsprogramm
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen gibt es zusätzlich das Bayerische Modernisierungsprogramm. Es bietet zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnraum, auch für mehr Barrierefreiheit. Ob und zu welchen Bedingungen derzeit Anträge möglich sind, erfahren Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr oder bei der zuständigen Bewilligungsstelle.
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