Zum Inhalt springen

Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau

Die Pflegekasse unterstützt Umbauten, die das Leben zu Hause erleichtern. Dazu gehört oft auch das Bad. Hier erfahren Sie, wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie ihn Schritt für Schritt beantragen.

Stand: 27. Oktober 2026

Was die Pflegekasse fördert

Das Gesetz nennt diese Leistung „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Gemeint sind Umbauten, die

  • die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern,
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen oder
  • pflegende Angehörige spürbar entlasten.

Typische Beispiele im Bad sind der Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche, ein unterfahrbares Waschbecken, ein erhöhtes WC, eine breitere Tür oder Haltegriffe, die fest mit der Wand verbunden sind.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1.

Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, kann jede Person den Zuschuss erhalten. Je Maßnahme sind es dann zusammen höchstens 16.720 €.

Was bedeutet „je Maßnahme“?

Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags notwendig sind, gelten zusammen als eine Maßnahme. Das gilt auch, wenn sie in mehreren Schritten umgesetzt werden. Ändert sich die Pflegesituation später, kann ein neuer Zuschuss möglich sein. Planen Sie deshalb alle aktuell sinnvollen Arbeiten am besten gemeinsam.

So beantragen Sie den Zuschuss

  1. Schritt 1: Pflegegrad klären

    Liegt noch kein Pflegegrad vor, beantragen Sie zuerst die Einstufung bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.

  2. Schritt 2: Beratung nutzen

    Lassen Sie sich kostenlos beraten, zum Beispiel bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie, welche Umbauten in Ihrer Situation sinnvoll sind.

  3. Schritt 3: Angebot einholen

    Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein schriftliches Angebot erstellen. Es sollte die einzelnen Arbeiten und Kosten nachvollziehbar aufführen. Ein Vor-Ort-Termin hilft, realistische Kosten zu ermitteln.

  4. Schritt 4: Antrag stellen

    Reichen Sie den Antrag mit dem Angebot bei Ihrer Pflegekasse ein. Viele Kassen haben ein eigenes Formular. Ein formloses Schreiben genügt in der Regel ebenfalls. Fotos der aktuellen Situation können hilfreich sein.

  5. Schritt 5: Entscheidung abwarten

    Die Pflegekasse prüft den Antrag. Manchmal kommt der Medizinische Dienst oder eine Fachkraft der Kasse zu Ihnen nach Hause. Beginnen Sie erst nach der schriftlichen Zusage.

  6. Schritt 6: Umbau beauftragen und umsetzen

    Nach der Zusage beauftragen Sie den Fachbetrieb. Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf.

  7. Schritt 7: Rechnung einreichen

    Nach dem Umbau senden Sie die Rechnung an die Pflegekasse. Der Zuschuss wird dann an Sie oder, wenn vereinbart, direkt an den Betrieb ausgezahlt.

Musterformulierung für Ihren Antrag

Sie können sich an dieser Formulierung orientieren. Passen Sie sie an Ihre Situation an. Sie ersetzt keine Beratung.

Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage einen Zuschuss für den Umbau meines Badezimmers. Versichertennummer: [Ihre Versichertennummer]. Pflegegrad: [Ihr Pflegegrad].

Ich möchte die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen lassen und [weitere Maßnahmen, z. B. ein erhöhtes WC und Haltegriffe] einbauen lassen. Derzeit fällt mir der Einstieg in die Badewanne schwer. Meine Körperpflege ist ohne Hilfe kaum möglich. Durch den Umbau kann ich mich wieder selbstständiger waschen. Gleichzeitig wird meine Pflegeperson entlastet.

Ein Kostenvoranschlag des Fachbetriebs liegt bei. Mit den Arbeiten wird erst nach Ihrer Entscheidung begonnen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum, Unterschrift]

Beschreiben Sie möglichst konkret, welche Schwierigkeiten im Alltag bestehen und wie der Umbau hilft. Das macht die Entscheidung für die Pflegekasse nachvollziehbar.

Häufige Fragen zum Zuschuss der Pflegekasse

Bekomme ich den Zuschuss auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt der Zuschuss auch in einer Mietwohnung?

Ja. Der Zuschuss hängt nicht davon ab, ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind. In einer Mietwohnung brauchen Sie aber die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Barrierefreies Bad in der Mietwohnung.

Was passiert, wenn der Umbau mehr als 4.180 € kostet?

Die übrigen Kosten tragen Sie selbst. Sie können aber prüfen, ob weitere Förderungen in Frage kommen, etwa ein KfW-Kredit, die bayerische Förderung oder eine steuerliche Entlastung. Einen Überblick finden Sie unter Förderung.

Kann ich den Zuschuss mehrfach erhalten?

Ja, wenn sich Ihre Pflegesituation verändert und deshalb weitere Umbauten nötig werden. Für Arbeiten, die schon beim ersten Antrag notwendig waren, gibt es dagegen keinen zweiten Zuschuss.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie, warum der Umbau in Ihrer Situation notwendig ist. Unterstützung erhalten Sie zum Beispiel bei einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband.

Hilft mir Länger Daheim beim Antrag?

Wir informieren Sie über die Förderung. Den Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse. Viele Fachbetriebe kennen den Ablauf und unterstützen Sie mit einem passenden Angebot. Für eine persönliche Beratung zur Pflege sind Pflegekassen und Pflegestützpunkte die richtigen Ansprechpartner.

Angebot für Ihren Antrag bei der Pflegekasse

Stellen Sie eine kostenlose und unverbindliche Anfrage. Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region meldet sich bei Ihnen – nur, wenn Sie das möchten.

Quellen