KfW-Förderung: Altersgerecht Umbauen
Die KfW fördert den Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern. Es gibt einen Zuschuss und einen Kredit. Die Verfügbarkeit ändert sich häufig. Hier lesen Sie den aktuellen Stand.
Stand: 27. Oktober 2026
Was die KfW fördert
Die KfW unterstützt Maßnahmen, die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduzieren. Für das Bad sind das zum Beispiel:
- eine bodengleiche Dusche statt einer Badewanne,
- mehr Bewegungsfläche im Bad,
- breitere Türen und das Entfernen von Schwellen,
- ein unterfahrbares Waschbecken oder ein höheres WC.
Die Förderung hängt nicht vom Alter ab. Sie können sie auch nutzen, wenn Sie einfach vorausschauend planen möchten. Die Arbeiten müssen technische Mindestanforderungen der KfW erfüllen. Ein Fachbetrieb kennt diese Anforderungen.
Investitionszuschuss 455-B
Mit dem Zuschuss 455-B mussten Sie die Förderung nicht zurückzahlen. Antragsberechtigt waren Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter. Der Antrag wurde vor Beginn der Arbeiten direkt online bei der KfW gestellt.
Für 2026 sind die Bundesmittel ausgeschöpft. Ob der Bund für 2027 neue Mittel bereitstellt, steht noch nicht fest. Die genauen Fördersätze und Höchstbeträge legt die KfW bei jeder Neuauflage fest. Bitte prüfen Sie sie deshalb vor einem Antrag auf kfw.de/455-B.
Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen
Der Förderkredit 159 ist laut KfW weiterhin verfügbar. Er ist ein zinsgünstiges Darlehen für den Abbau von Barrieren. Die KfW fördert damit bis zu 50.000 € je Wohneinheit.
- Wer: Eigentümerinnen und Eigentümer, Käuferinnen und Käufer sowie Mieterinnen und Mieter.
- Wo: Sie beantragen den Kredit über Ihre Hausbank oder eine andere Bank, nicht direkt bei der KfW.
- Wann: vor Beginn der Arbeiten.
- Zinsen: Der Zinssatz richtet sich nach Laufzeit und Zinsbindung und ändert sich regelmäßig. Die aktuellen Konditionen nennt Ihnen Ihre Bank oder die KfW auf kfw.de/159.
Ein Kredit muss zurückgezahlt werden. Überlegen Sie in Ruhe, ob er zu Ihrer finanziellen Situation passt.
Alternativen, wenn der Zuschuss nicht verfügbar ist
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad erhalten Sie bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehr zum Zuschuss der Pflegekasse
- Freistaat Bayern: Bei einer Behinderung ist ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 € möglich. Mehr zur Förderung in Bayern
- Steuer: Arbeitskosten von Handwerkern können Sie anteilig absetzen. Mehr im Förderüberblick
Sie möchten Ihr Bad vorausschauend planen?
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